Private, inoffizielle Hinweisseite. Diese Domain gehört nicht zur BZgA/zum BIÖG und wird nicht von einer Behörde betrieben. Offiziell: bioeg.de. Mehr dazu
Offizielle Website: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heißt seit dem 13. Februar 2025 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Alle offiziellen Informationen finden Sie unter www.bioeg.de.
Glücksspielsucht: Hilfe und Beratung
Viele Websites verweisen für Hilfe bei Spielsucht auf die „BZgA“. Das richtige Angebot heißt heute Check dein Spiel und wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA) betrieben. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Sofort erreichbar
| Angebot | Kontakt |
|---|---|
| Telefonberatung zur Glücksspielsucht (BIÖG) | 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym |
| Selbsttest, Online-Programme „Check Out“ (Betroffene) und „Time Out“ (Angehörige) | check-dein-spiel.de |
| Beratungsstellen vor Ort | Suche nach Postleitzahl auf check-dein-spiel.de |
| Hilfe-Portale, auf die auch die Glücksspielbehörde verweist | gluecksspielhilfe.de, bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de |
Spielersperre: OASIS
Wer sich selbst vom Glücksspiel ausschließen möchte, kann sich in das bundesweite Sperrsystem OASIS eintragen lassen. Die Sperre gilt für alle in Deutschland erlaubten Anbieter, online wie in Spielhallen und Spielbanken. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale); den Antrag kann man bei der Behörde, bei jedem lizenzierten Anbieter oder über eine Beratungsstelle stellen. Auch Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Fremdsperre beantragen.
Welche Regeln seit 2021 gelten
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und hat Online-Glücksspiel in Deutschland unter Auflagen erlaubt. Seit dem 1. Januar 2023 überwacht die GGL den gesamten länderübergreifenden Online-Markt. Für Spielerinnen und Spieler sind vor allem diese Regeln relevant:
- Einzahlungslimit: anbieterübergreifend höchstens 1.000 Euro im Monat.
- Erlaubte Anbieter: Die GGL führt eine öffentliche Whitelist; wer dort nicht steht, ist in Deutschland nicht zugelassen.
- Sperrsystem: Jeder erlaubte Anbieter muss OASIS abfragen und gesperrte Personen ausschließen.
- Jugendschutz: Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt; Anbieter müssen die Identität prüfen.
Woran man ein Problem erkennt
Das BIÖG beschreibt Glücksspielsucht als psychische Erkrankung, bei der Betroffene die Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren. Typische Warnzeichen sind Spielen, um Verluste zurückzugewinnen, Verheimlichen von Einsätzen, Schulden und das Vernachlässigen von Arbeit, Familie oder Freunden. Der Selbsttest auf check-dein-spiel.de gibt in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
- Check dein Spiel, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): Glücksspielstaatsvertrag 2021, OASIS, Einzahlungslimit, Whitelist
- Suchtprävention, BIÖG
- BZgA in BIÖG umbenannt, Bundesministerium für Gesundheit (13.02.2025)
Stand: Oktober 2026